Umweltplakette ohne E

  • Ist das richtig, dass auf der Umweltplakette ist die Nummer ohne E am Ende eingetragen?

    Für die Datenbank ist es egal, ob es am Ende 'E' oder 'H' gibt, weil mit oder ohne 'E' wird die Kombination nur einmal registriert.

    Aber für einen Beamter oder Polizei?

  • Das hat viele Gründe:

    1. HYBRID Auto, ja wir wissen, sollten alle die grüne Plakette haben.

    2. Das Kennzeichen muss kein e für Elektroauto enthalten, somit kann man das Auto von Aussen nicht unterscheiden ( ausgenommen vom Auspuff)


    Das ist für die Überprüfung im öffentlichen Strassenland für den Ordnungshüter leichter zu erkennen. Wer kennt denn heute alle Modelle auswendig . ;)

  • Ich meine nur den Fall, wenn man E-Kennzeichen hat.

    Nach meinen Beobachtungen ist das ganz unterschiedlich.

    Obwohl ich "E" Kennzeichen habe, wurde mir die Umweltplakette ohne "E" ausgedruckt und das Kennzeichen an die Versicherung ohne E übergeben.

    So, dass ich jetzt die Versicherung im Ausland nicht nachweisen kann. Weil in IVK (Grüne Karte) das Kennzeichen ohne E steht. Und deswegen bei der Kontrolle im Ausland ist die Versicherung nicht gültig, da Kennzeichen falsch ist.

    So ähnlich ist es mit der Umweltplakette, wenn das ausgedruckt ist, meistens ist sie ohne "E" (obwohl ein paar mal auch die ausgedruckte Variante habe ich mit "E" gesehen), wenn das Kennzeichen vom Hand eingeschrieben ist, dann ist die Umweltplakette mit "E".

    Also ist "E" Suffix ganz schlecht praktisch durchgesetzt, dass es nicht in allen Unterlagen als Teil des Kennzeichens ist.

  • Es sollte mit drauf sein. Den die 35. Verordnung BImSchv regelt klar


    § 3 Kennzeichnung

    (1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
    (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.